Swiss Ice Hockey

Die entsprechende Verordnung wird morgen in Kraft treten und enthält spezielle Regelungen für Teams mit einer tieferen Lohnsumme.

Die Eckwerte zur Berechnung der staatlichen Unterstützung stehen.
Flooffy / CC-BY-SA-2.0

Im Grundsatz müssen Clubs, welche Staatshilfen (sogenannte A-fonds-perdu-Beiträge) beantragen, ihre Gesamtlohnsunne im Vergleich zur Saison 2018/19 um 20 Prozent senken. Es gibt jedoch Ausnahmen für Clubs deren Lohnsumme damals um mindestens 30 Prozent unter dem Durchschnitt der Liga lag. Diese Clubs müssen die Lohnsumme lediglich um 10 Prozent senken.

Mit den A-fonds-perdu-Beiträgen des Bundes sollen bis zu zwei Drittel der entgangenen Einnahmen aus dem Ticketverkauf im Vergleich zur Saison 2018/19 entschädigt werden. Von den insgesamt zur Verfügung stehenden 350 Millionen Franken für 2020 und 2021 werden maximal 115 Millionen als Subventionen ausbezahlt, der Rest als Darlehen.

Ab 2021 werden die Clubs in erster Linie diese A-fonds-perdu-Beiträge erhalten. Darlehen werden nur gewährt, falls ein Club nach Bezug der Staatshilfen immer noch in seiner Existenz bedroht sein sollte.

( 18. Dezember 2020 | tme | Fehler melden )