Das aktuelle Wappenschutzgesetz aus dem Jahr 2017 erlaubt generell nur den Behörden die Verwendung des Schweizer Wappens, doch es sind Ausnahmen von dieser Regel möglich. Die SIHF hat im Jahr 2021 versucht, eine solche Ausnahmebewilligung zu erhalten, doch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist auf das Gesuch nicht eingetreten. Der nachfolgende Streit zwischen dem IGE und der SIHF wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, das argumentiert, dass die SIHF den formellen Antrag auf eine Ausnahmebewilligung zu spät eingereicht hatte, da die Frist 2018 abgelaufen war.
Zudem wäre die Tradition der Verwendung des Emblems durch die Hockeyteams wohl nicht lang genug gewesen. Die Bedingung für eine Weiterbenützung war eine mindestens 30-jährige Tradition, doch die SIHF nutzt das Wappen erst seit 2015 auf ihren Uniformen.
Die SIHF hat nun die Möglichkeit, den Entscheid noch beim Bundesgericht anzufechten, oder ihre Uniformen anzupassen. Die Schweizer Flagge (Kreuz auf rotem Quadrat) zu verwenden, ist Sportteams erlaubt und durchaus üblich.