Nach dem Spiel zwischen dem EHC Winterthur und den GCK Lions vom 30. Januar, in dem Louis Betschmann eine Spieldauerstrafe wegen unsportlichen Verhaltens erhielt, beschloss die Disziplinarabteilung, gegen den jungen Stürmer ein Verfahren wegen eines möglichen Verstosses gegen die IIHF-Regel 39/40 (Vergehen an Schiedsrichtern) einzuleiten.
Nach Prüfung des Falles entschied der Einzelrichter, Louis Betschmann keine Sperre zu erteilen. Er muss jedoch eine Busse von CHF 400.- für das Fehlverhalten im Spiel bezahlen.