In Anbetracht der Art des Vorfalls stufte der Einzelrichter die Aktion in die Kategorie III ein, was bedeutet, dass der Spieler mindestens fünf Spielen gesperrt wird. Der Einzelrichter hat sich somit nach dem Regelwerk für die Mindestsanktion entschieden. Der Entscheid des Einzelrichters kann hier nachgelesen werden. Zusätzlich zur Sperre muss Sakari Manninen eine Busse von CHF 7500 bezahlen.
( 10. Januar 2025 | est )